Bitte beachten:
Das Tagesmütterprojekt erreichen Sie unter der Telefonnummer 089/319 2245
(Frau Moos)!
Für Eltern, die eine Tagesmutter suchen.
Für Tagesmütter, die ein Kind betreuen möchten.

Die Tagespflege
In der staatlich geförderten Tagespflege werden Kinder von berufstätigen Eltern
während der Woche (Montag – Freitag) von morgens bis abends oder für bestimmte
Stunden des Tages, bzw. an bestimmten Wochentagen, jedoch regelmäßig, im
Haushalt von qualifizierten Tagesmüttern betreut und gefördert. Die wöchentliche
Mindestbetreuungszeit beträgt 10 Stunden.
Näheres erfahren Sie in unseren Informationen zur
Buchung einer Tagesmutter.
Alter der Kinder
Für die Aufnahme in die Tagesbetreuung kommen vorrangig Kinder im Alter nach
Beendigung der gesetzlichen Mutterschutzfrist bis zum Kindergartenalter in
Betracht, längstens jedoch bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres.
Wer kann Tagesmutter werden?
Mütter, die Kinder in ihren Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden
wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen möchten, müssen eine
Pflegeerlaubnis nachweisen. Diese können sie hinsichtlich der Anforderungen der
Kindertagespflege mit qualifizierten Lehrgängen erlangen.
Ferner sollten sie
Zusammenarbeit von Eltern, Tagesmutter und Projektleitung
Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind in Tagespflege zu geben, werden von den
Mitarbeiterinnen eingehend informiert. Alle Auskünfte sind wichtig um eine
Tagesmutter individuell für das Kind auszusuchen. Die Erziehungsziele müssen
zwischen Eltern und Tagesmutter übereinstimmen und die neue Umgebung muss im
Kind Vertrauen wecken. Im Interesse des Kindes müssen sich die Eltern, die
Tagesmutter und das Kind näher kennenlernen (Schnupperphase), bevor das Kind in
die Tagespflege kommt.
Nach der sogenannten Schnupperphase wird der Abschluss der Verträge zwischen den
Partnern (TM, Eltern, Projekt) getätigt.
Auskünfte erteilen gerne: